
Wenn auch Ihr zu Lebzeiten erwirtschaftetes Vermögen – oder ein Teil davon – dauerhaft erhalten bleiben und zur Förderung nachfolgender Generationen dienen soll, dann lassen Sie sich am besten persönlich in stiftungsspezifischen Fragen beraten.
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Wie funktioniert die Stiftung?
Nur wenige Menschen wissen wirklich, was eine Stiftung ist und wie sie arbeitet. Stiftungen sind im klassischen Sinne seit über 1000 Jahren Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Das Besondere an einer Stiftung ist Sicherheit und Dauerhaftigkeit: Eine Stiftung wird prinzipiell für die Ewigkeit errichtet. Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet werden. Keine andere Vermögensanlage kann dies gewährleisten. Eine staatliche Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass der Stiftungszweck auf unabsehbare Zeit verwirklicht wird. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wird nicht das Stiftungskapital, sondern nur dessen (Zins-)Ertrag und eingehende Spenden verwendet. Der eingebrachte Kapitalgrundstock bleibt dagegen vollständig und dauerhaft erhalten, bleibt also zeitlich unbegrenzt wirksam. Die von staatlicher Seite gewährten steuerlichen Vergünstigungen für Stifterinnen und Stifter wirken sich darüber hinaus auch finanziell sehr positiv aus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie uns als Stifter unterstützen können:
- Zustifter in den Kapitalgrundstock (Übertragung von Vermögen auf die Stiftung)
- Stifter eines Fonds (Unterstiftung mit Ihrem eigenen Namen)
- Vermächtnis (Die Stiftung wird testamentarisch bedacht.)
- Stiftungsdarlehen (Zustifter auf Probe: Die Stiftung erhält die Zinsbeträge für einen bestimmten Geldbetrag.)
- Spender (Die Zuwendung wird satzungsgemäß und zeitnah eingesetzt.)
Die komplette treuhänderische Organisation und Verwaltung aller Stiftungsangelegenheiten erfolgt über die Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn e.V. – dadurch bedarf es für die Stiftung keiner eigenen Verwaltung, was Kostenstrukturen schlank hält. Vorstand und Stiftungsrat arbeiten selbstverständlich ehrenamtlich, so dass kaum Verwaltungskosten anfallen.